Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstanbieter im Sinne des E-Commerce-Gesetzes:
ibis acam Bildungs GmbH
Geiselbergstraße 15-19, Stiege 1
1110 Wien
T +43 5 04247
F T +43 5 04247 20410
E [email protected]
Firmenbuchnummer: FN 30922 z
UID: ATU 38224701
1. Allgemeines und Geltungsumfang
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in werblichen Unterlagen personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Für alle Verträge der ibis acam Bildungs GmbH, in der Folge ibis acam, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Preisgestaltung
Angebotene Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einem Kurseintritt nach Kursbeginn besteht kein Recht auf Kursbeitragsreduzierung.
3. Offerte und Vertragsabschlüsse
Werbliche Unterlagen stellen Einladungen an unsere Kunden zu Offerten dar und binden ibis acam nicht. Angegebene Kursinhalte stellen Rahmenangaben dar. Verträge kommen durch die Annahme von Kundenangeboten zustande.
4. Rücktrittsrecht für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
Erfolgt der Vertragsabschluss unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (Drucksachen, Kataloge, Ferngespräche, Telefax, elektronische Post u.a.) kann ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes binnen sieben Werktagen vom Vertrag zurücktreten, wobei ein Samstag nicht als Werktag zählt und bei einer Dienstleistung als Vertragsgegenstand der Tag des Vertragsabschlusses mitzählt. Ausgenommen sind Kurse, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab Vertragsabschluss beginnen, und Verträge über Freizeit-Dienstleistungen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesandt wird.
5. Fälligkeit und Zinsen
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzüge fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Teilnahmegebühren sind immer vor Kursbeginn fällig. Für Verzug werden Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank vereinbart.
6. Teilzahlungen
Teilzahlungen müssen schriftlich vereinbart und vor Kursende abgeschlossen werden. Bei Verzug mit nur einer Teilzahlung gilt Terminverlust als vereinbart.
7. Säumnisfolgen
Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden ibis acam andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist ibis acam berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug die ibis acam entstehenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, dies bis zur durch Verordnung oder tariflich geregelten Maximalhöhe.
8. Stornos und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Anmeldungen können nur schriftlich storniert werden. Bis vier Wochen vor Beginn der Leistungserfüllung durch ibis acam (z.B. Kursbeginn) ist eine unentgeltliche Stornierung möglich, zwischen der vierten und der zweiten Woche vor Beginn wird die Hälfte des Kursbeitrags berechnet, bei später eingehender Stornierung und bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist der gesamte Kursbeitrag zu entrichten. Bei Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers entsteht keine Stornogebühr. Stornokosten beinhalten auch die Kosten anzuschaffender Lehrunterlagen. Nimmt ein Kunde nach anfänglichem Besuch einer Leistung diese nicht oder nur mehr teilweise in Anspruch, hat er dennoch die Gesamtkosten zu tragen.
9. Mitwirkung von Kunden
Als Kunde trifft Sie die Obliegenheit, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Mitwirkungshandlungen zu setzen.
10. Geistiges Eigentum
ibis acam stehen alle Rechte an Unterlagen aller Art, der Gestaltung von Kursen und Lehrgängen, Konzepten, Unterrichtsbehelfen etc. zu, insoweit diese von ibis acam erstellt oder entwickelt wurden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch ibis acam ist, ausgenommen zum persönlichen Gebrauch, jede Verwendung, Verwertung, Reproduktion oder Vervielfältigung derartiger Unterlagen, auch auszugsweise, in jeder Form, insbesondere für eigene kommerzielle Zwecke, unzulässig.
11. Teilnahmebestätigung oder Zeugnis
Alle Teilnehmer erhalten bei regelmäßigem Kursbesuch eine Teilnahmebestätigung oder wenn vorgesehen ein Zeugnis. Für derartige Dokumente können nur dann für zurückliegende Jahre Duplikate ausgestellt werden, wenn dies technisch noch möglich ist. Die Duplikatsgebühr beträgt € 36,00.
12. Absagen
ibis acam behält sich aus sachlichen Gründen, zum Beispiel Nichterreichung einer Mindestteilnehmerzahl oder Versagung öffentlicher Förderungen, die möglichst umgehende Absage angebotener Dienstleistungen vor. Bei Kursabsagen oder Terminverschiebungen kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen geleistet werden. Bei Absage werden bereits eingezahlte Kursbeiträge zur Gänze rückerstattet.
13. Wechsel von Lehrpersonal, Kursorten oder Terminen
ibis acam behält sich das Recht vor, im Einzelfall aus sachlichen Gründen Lehrpersonal zu wechseln. Eine aus sachlichen Gründen nötige Änderung eines Kurslokals bleibt vorbehalten, wenn dies der Mehrzahl der Kursteilnehmer zumutbar ist. Terminverschiebungen dürfen spätestens einen Werktag zu üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
14. Dauer Unterrichtseinheiten
Eine Unterrichtseinheit beträgt fünfzig Minuten, bei Kursen im Auftrag des Arbeitsmarktservices beträgt eine Maßnahmestunde sechzig Minuten einschließlich Pause.
15. Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig wird Gewährleistung und Haftung von ibis acam ausgeschlossen.
16. Verhalten bei ibis acam
In Schul- und Kursräumen darf nicht geraucht werden außer an eigens dafür gekennzeichneten Orten. Tiere dürfen in Räumlichkeiten der ibis acam nicht mitgebracht werden. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen dürfen Überwachungskameras eingesetzt werden, worauf betroffene Personen hingewiesen werden.
17. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
18. Gerichtsstand
Für Konsumenten wird kein Gerichtsstand vereinbart. Für Unternehmer iS KSchG wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichts der Landeshauptstadt des Bundeslandes, in dem die Dienstleistungen stattfindet, vereinbart.